16./17. August 2025
Rainer Eppelmann, ehem. DDR-Bürgerrechtler und Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Langstreckenlauf-Gemeinschaft Mauerweg Berlin e.V.
Brettnacher Straße 24, 14167 Berlin
Vorsitzender: Olaf Ilk
E-Mail: info@100meilen.de
Webseite: www.100meilen.de
Der Berliner Mauerweg ist größtenteils befestigt und überwiegend flach. Er enthält aber auch trailige, teils sandige Abschnitte sowie Abschnitte mit teils sehr holprigem Untergrund, Steinen, Wurzeln oder Wurzelaufbrüchen im Asphalt.
Die Strecke verläuft teilweise auch auf befahrenen öffentlichen Straßen. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung ist deshalb von allen Teilnehmern einzuhalten.
Beim Mauerweglauf 2025 wird im Uhrzeigersinn gelaufen, jährlich erfolgt ein Wechsel der Laufrichtung.
100 Meilen – Vermessung mit GPS durch den Veranstalter
Die Strecke wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern und Flatterbändern sowie reflektierende Pfeile in der Nacht markiert.
Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen oder sonstigen ungünstigen Wetterverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein.
Darüber hinaus wird vom Veranstalter die GPS-Datei der Strecke zur Verfügung gestellt, die von der Webseite www.100meilen.de heruntergeladen werden kann (ca. einem Monat vor dem Lauf, kurzfristige Änderungen aufgrund von Baustellen sind möglich). Eine Mitnahme eines GPS-Geräts für die Orientierung wird empfohlen. Eine (mutwillige) Entfernung der Markierung durch Dritte kann vom Veranstalter nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbar nach Ablauf des Zeitlimits wird die Streckenmarkierung von den Schlussläufern abschnittsweise abgebaut. Sie Strecke ist somit nach Ablauf des Zeitlimits nicht mehr markiert.
Start und Ziel sind im Erika-Hess-Stadion, Müllerstraße 185 in 13353 Berlin.
Parkplätze stehen auf dem Sportparkgelände NICHT zur Verfügung. Wir empfehlen deshalb die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Startnummer gilt für Fahrten zum und vom Lauf bzw. im Falle eines Ausstiegs aus dem Rennen als Fahrausweis.
Einzelläufer*in
Start: 16. August 2025, 6:00 Uhr
Zielschluss: 17. August 2025, 12:00 Uhr
Das Zeitlimit beträgt 30 Stunden.
2er-Staffeln
Start: 16. August 2025, 7:00 Uhr
Zielschluss: 17. August 2025, 10:00 Uhr
Das Zeitlimit beträgt 27 Stunden.
4er-Staffeln
Start: 16. August 2025, 7:30 Uhr
Zielschluss: 17. August 2025, 10:00 Uhr
Das Zeitlimit beträgt 26 Stunden und 30 Minuten.
10Plus-Staffeln
Start: 16. August 2025, 8:00 Uhr
Zielschluss: 17. August 2025, 10:00 Uhr
Das Zeitlimit beträgt 26 Stunden.
Verpflegungspunkte (VP) gibt es alle 5 bis 9 Kilometer. Insgesamt werden 26 Verpflegungspunkte eingerichtet. Dort wird eine Vielzahl läufergerechter – meist veganer – Lebensmittel und Getränke angeboten.
Die Veranstaltungsleitung ist bemüht, das Angebot abwechslungsreich zu gestalten.
Alle an den Verpflegungspunkten anfallenden Abfälle sind dort zu entsorgen.
Insgesamt gibt es drei Wechselpunkte (WP), an denen sowohl Wechselsachen (Drop-Bag) abgegeben werden können als auch die Wechsel der Staffelläufer stattfinden (Ausnahme: 10Plus-Staffel).
Die Wechselpunkte sind:
Die Staffeln wechseln wie folgt:
Die Zeitnahme erfolgt mittels spezieller Transponder der Firma race result germany. Zwischenzeiten werden an jedem Verpflegungspunkt elektronisch erfasst und – sofern es die Funkverbindungen zulassen – umgehend online bereitgestellt. Jeder Verpflegungspunkt dient gleichzeitig als Kontrollstelle und hat auch ein Zeitlimit (Cut-Off). Die Cut-Off-Zeiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Teilnehmer*innen (Einzel- bzw. Staffel), die nach den angegebenen Zeiten den Verpflegungspunkt nicht verlassen haben, müssen das Rennen beenden und werden nicht gewertet.
siehe Verpflegungspunkte
Während des Rennens muss jede*r Teilnehmer*in (Einzel- und Staffelläufer*in) ein funktionstüchtiges, eingeschaltetes Handy dabeihaben. Die Rufnummer (bei Staffeln nur vom Staffelkapitän) ist bei der Online-Anmeldung zu hinterlegen. Ein Wechsel der Handynummer ist spätestens bei der Abholung der Startunterlagen (15. August 2025) mitzuteilen.
Aus Gründen des Umweltschutzes sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, einen eigenen (Falt-)Becher mitzuführen.
Für Teilnehmer*innen und Begleiter*innen (s.u.) ist bei Dunkelheit, in jedem Fall aber in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr, das Tragen einer Lampe und einer reflektierenden Warnweste oder eines reflektierenden Schultergurtes Pflicht; ebenso das Mitführen einer Rettungsdecke (Goldfolie). Das Mitführen einer Reservelampe sowie Ersatzbatterien wird empfohlen.
Es wird empfohlen, mindestens 0,5 Liter Getränk mit sich zu führen. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen kann die Rennleitung dies vorab (beim Briefing) zur Pflicht erklären.
Der Veranstalter behält sich vor, die Pflichtausrüstung während des Rennens zu kontrollieren.
Regelverstöße werden nach Ermessen der Rennleitung mit Zeitstrafen, Verwarnungen oder Disqualifikation geahndet. Regelverstöße sind z.B. unsportliches Verhalten, Abkürzen, Fahrzeugbenutzung, Veränderung der Startnummer, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Wegwerfen von Müll oder das Beleidigen von Volunteers bzw. Rennleitung. Das Tragen von Kopfhörern vor VP 7 (Ninas Eltern) und nach VP 22 (Naturschutzturm) kann zur Disqualifikation führen.
Ein Nicht-Mitführen der Pflichtausrüstung führt in jedem Fall zu einer Disqualifikation.
Das Benutzen von (Nordic-Walking) Stöcken sowie das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt und wird als Regelverstoß geahndet.
Jede*r Einzelläufer*in hat bei der Abholung der Startunterlagen ein ärztliches Attest vorzuweisen, das am Tag der Veranstaltung nicht älter als 12 Monate sein darf. Aus der Bescheinigung muss in lesbarer Form hervorgehen, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin aus Sicht des Arztes in der Lage ist, eine Distanz von 100 Meilen zu bewältigen. Sie muss Unterschrift und Stempel eines zugelassenen Arztes tragen. Ein Arzt darf nicht für sich selbst ein Attest ausstellen. Ohne ein solches Attest wird der Teilnehmer nicht zum Start zugelassen.
Wir schlagen zur Verwendung das Formular der DUV vor, das hier heruntergeladen werden kann.
Eine Begleitung durch Radfahrer*innen oder Läufer*innen ist ab Verpflegungspunkt 9/Wechselpunkt 1 (Sportplatz Teltow, ca. 56 km) sowohl für Einzel- als auch für Staffelläufer*innen möglich. Dabei darf die Begleitung weder VOR dem Teilnehmer laufen/fahren noch Windschatten geben. Jede*r Teilnehmer*in darf zur gleichen Zeit nur eine Begleitung an seiner Seite haben. Andere Läufer*innen oder Verkehrsteilnehmer*innen dürfen durch diese Begleitung nicht behindert oder gefährdet werden. Die Begleitung ist anzumelden (s. Anmeldung).
Die in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung ist auch von der Begleitung einzuhalten.
Eine Begleitung vor dem Verpflegungspunkt 9/Wechselpunkt 1 (Sportplatz Teltow) ist ein Regelverstoß und kann zu einer Disqualifikation führen. Hierunter fällt auch jeglicher Support (z.B. Reichen von Getränken und/oder Verpflegung) – egal ob an der Strecke oder an einem Verpflegungspunkt.
Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen einer pandemischen Lage / Covid 19 abgesagt werden muss, erfolgt eine Übertragung der Startplätze ins kommende Jahr oder aber nach Wahl des Teilnehmers eine Rückzahlung des Nenngeldes abzgl. eines Anteils von 30 % für geleistete Aufwendungen des Veranstalters.
Sollte das Rennen aus Gründen höherer Gewalt zwar gestartet, aber dann im Verlauf abgebrochen oder verkürzt werden müssen, erfolgt keine Rückzahlung von Nenngeldern.
Jede*r Teilnehmer*in des Mauerweglaufes 2025 erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines Angestellten, Arbeitnehmers, Vertreters, Organs oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters nach dem vorstehenden Abschnitt eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter.
Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
Für Drop-Bags und Fundgegenstände, die nach Abschluss der Siegerehrung nicht abgeholt sind, besteht kein Anspruch auf Nachsendung. Diese werden 14 Tage nach der Veranstaltung entsorgt.
Während der Veranstaltung dürfen Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmern erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen von der veranstaltenden Langstreckenlauf-Gemeinschaft Mauerweg Berlin e.V. (LG Mauerweg Berlin) für redaktionelle und werbliche Zwecke unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer hierzu sein Einverständnis.
Samstag, 9. November 2024 um 18:57 Uhr MEZ
Exkurs zum 9. November 1989: DDR-Pressekonferenz über neue Reiseregelung
18:00 Uhr: Beginn der Konferenz mit 150 Journalisten
bis 18:40 Uhr: Referat von Günter Schabowski über die Reiseerleichterungen
18:53 Uhr: Der Journalist Riccardo Ehrman wird endlich seine Frage an Schabowski los: „War der Reisegesetzentwurf vor ein paar Tagen nicht ein Fehler?“ Schabowski stottert herum, die Journalisten horchen erst auf, als er sagt: „…haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergänge der DDR auszureisen.“ Erst dann liest er den Entwurf vor, den Krenz ihm gegeben hat, und verkündet die Reisefreiheit. Der „Bild“-Reporter Peter Brinkmann fragt nach, wann die Regelung in Kraft treten soll. Schabowski: „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“
18:57 Uhr: Ost-Berlin am Grenzübergang Bornholmer Straße: Stasi-Oberstleutnant Harald Jäger verfolgt die Pressekonferenz in der Kantine: „Das ist doch geistiger Dünnschiss“, sagt Jäger. Wenige Minuten später stehen die ersten DDR-Bürger am Grenzübergang.
Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite unseres Partners race result germany.
Die Anmeldung schließt am Donnerstag, 31. Juli 2025 um 24:00 Uhr.
Bis 30.11.2024 | Bis 31.12.2024 | Bis 31.03.2025 | Bis 31.07.2025 | |
Einzelläufer*in | 210,00 € | 220,00 € | 240,00 € | 260,00 € |
2er-Staffeln | 230,00 € | 240,00 € | 260,00 € | 280,00 € |
4er-Staffeln | 270,00 € | 280,00 € | 300,00 € | 320,00 € |
10Plus-Staffeln | 370,00 € | 380,00 € | 400,00 € | 420,00 € |
Einzelläufer*in:
Das Nenngeld beinhaltet die Kosten für die gesamte Rennorganisation (bspw. Vorbereitung der Veranstaltung, Genehmigungen, Zeitnahme, Sanitätsdienst, Streckenmarkierung), 100Meilen-Buffet am Vorabend (Buchung eines Zeitslots erforderlich), Rennverpflegung, Drop-Bag-Transport, Zielsuppe im Erika-Hess-Eisstadion, ein Finisher-Shirt, Medaille und Urkunde zum Download.
Einzelläufer*innen, die 2024 und 2025 die Strecke erfolgreich im Zeitlimit beendet haben, erhalten zusätzlich eine Back-to-Back-Medaille. Finisher, die den Lauf innerhalb von 24 Stunden erfolgreich absolviert haben, erhalten zusätzlich einen 100Meilen-Buckle.
2er-Staffel:
Das Nenngeld beinhaltet die Kosten für die gesamte Rennorganisation (bspw. Vorbereitung der Veranstaltung, Genehmigungen, Zeitnahme, Sanitätsdienst, Streckenmarkierung), 100Meilen-Buffet am Vorabend (Buchung eines Zeitslots erforderlich), Rennverpflegung, Drop-Bag-Transport, Zielsuppe im Erika-Hess-Eisstadion, Medaillen und Urkunden zum Download.
4er-Staffel:
Das Nenngeld beinhaltet die Kosten für die gesamte Rennorganisation (bspw. Vorbereitung der Veranstaltung, Genehmigungen, Zeitnahme, Sanitätsdienst, Streckenmarkierung), 100Meilen-Buffet am Vorabend (Buchung eines Zeitslots erforderlich), Rennverpflegung, Drop-Bag-Transport, Zielsuppe im Erika-Hess-Eisstadion, Medaillen und Urkunden zum Download.
10Plus-Staffel (für 10 Staffelläufer):
Das Nenngeld beinhaltet die Kosten für die gesamte Rennorganisation (bspw. Vorbereitung der Veranstaltung, Genehmigungen, Zeitnahme, Sanitätsdienst, Streckenmarkierung), 100Meilen-Buffet am Vorabend (Buchung eines Zeitslots erforderlich), Rennverpflegung, Zielsuppe im Erika-Hess-Eisstadion, Medaillen und Urkunden zum Download.
Folgende optionale Bestellungen können mit der Anmeldung vorgenommen werden. Eine Änderung der optionalen Bestellungen ist jederzeit bis spätestens 31. Juli 2025 über den personifizierten Link in der Anmeldebestätigung möglich.
Achtung: Optionale Bestellungen können zwar jederzeit geändert, aber nicht mehr storniert werden!
Alle Staffeln müssen bis zum 31. Juli 2025 auch die Namen und die Startreihenfolge ihrer Läufer*innen festlegen bzw. ändern. Sind keine Namen eingetragen, wird für das nachträgliche Eintragen der Namen bei der Abholung der Startunterlagen eine Gebühr von 30,00 € fällig.
Wir bieten Eliteläufer*innen und deutschen Spitzenläufer*innen eine limitierte Anzahl an kostenlosen Startplätzen an. Dabei orientieren wir uns an den nationalen und internationalen Jahresbestenlisten. Wer eine der folgenden Mindestleistungen in den letzten 24 Monaten erfüllt hat, kann sich für einen Freistart bewerben:
Internationale Anforderungen:
Frauen | Männer | |
24 Stundenlauf | 225 km | 250 km |
100 Meilen | unter 15 Stunden | unter 14 Stunden |
12 Stundenlauf | 135 km | 150 km |
Nationale Anforderungen:
Frauen | Männer | |
24 Stundenlauf | 220 km | 240 km |
100 Meilen | unter 15:30 Stunden | unter 14:30 Stunden |
12 Stundenlauf | 132 km | 145 km |
Es sind maximal 5 Freiplätze für Eliteläufer*innen und 3 Freiplätze für nationale Spitzenläufer*innen reserviert. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Rückwirkend werden keine Startgelder für Elite- und Spitzenläufer*innen übernommen.
Kostenfreie Unterkünfte werden für Elite- und Spitzenläufer*innen nicht angeboten.
Vergünstigte Startplätze gibt es für Jubiläumsteilnehmende. Wer den Mauerweglauf 10x als Einzelläufer*in im Zeitlimit gefinisht hat, kann einen um 50% vergünstigten Start bekommen. Dafür genügt eine formlose Mail an das Anmeldeteam (info@100meilen.de).
Streckenrekorde werden mit einem Freistart für das Folgejahr belohnt. Dies gilt sowohl für Einzelläufer*innen als auch für Staffeln. Die aktuellen Streckenrekorde:
Einzelläufer (Männer): 13:06:52 h (Mark Perkins im Jahr 2014)
Einzelläufer (Frauen): 13:53:57 h (Line Caliskaner im Jahr 2023)
2-er Staffeln: 14:25:02 h (Berliner Jungs im Jahr 2021)
4-er Staffeln: 11:40:56 h (All gas kein brakes im Jahr 2024)
10+ Staffeln: 11:03:06 h (Fast Forward im Jahr 2019)
Freistarts und vergünstigte Starts sind persönliche Starts und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
Das Nenngeld ist sofort fällig und ist über Paypal bzw. mit Kreditkarte über Paypal (ohne eigenes Paypal-Konto) zu bezahlen.
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein bereits gezahltes Nenngeld wird umgehend zurückerstattet.
Wir bitten um Verständnis, dass wir durch den logistischen und organisatorisch hohen Aufwand der Veranstaltung kein Nenngeld erstatten können. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Startplatzrücktrittsversicherung.
Eine Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr ist NICHT möglich!
Kann ein*e Teilnehmer*in seinen Startplatz (Einzel oder Staffel) – egal aus welchen Gründen – nicht wahrnehmen, kann er seinen Startplatz vom 1. April bis zum 31. Juli 2025 auf eine andere Person übertragen. Das Anmeldeteam ist darüber per E-Mail (info@100meilen.de) zu informieren. Gleichzeitig wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.
Auf Facebook bieten wir eine Startplatzbörse an.
Auch die Änderung des Staffelkapitäns stellt eine Übertragung des Startplatzes dar.
Eine Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr ist NICHT möglich!
Nachmeldungen sind am 15. August 2025 bei der Startnummernausgabe von 11:00 bis 20:00 Uhr möglich. Die Bezahlung hat möglichst in bar zu erfolgen.
(Änderungen vorbehalten)