Ausschreibung „MauerwegMarsch 2024“

Datum der Veranstaltung:

17./18. August 2024

Schirmherr:

Rainer Eppelmann, ehem. DDR-Bürgerrechtler und Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Veranstalter:

Langstreckenlauf-Gemeinschaft Mauerweg Berlin e.V.
Brettnacher Straße 24, 14167 Berlin
Vorsitzender: Olaf Ilk
E-Mail: info@100meilen.de
Webseite: www.100meilen.de

Strecke:

Der Berliner Mauerweg ist größtenteils befestigt und überwiegend flach. Er enthält aber auch trailige, teils sandige Abschnitte sowie Abschnitte mit teils sehr holprigem Untergrund, Steinen, Wurzeln oder Wurzelaufbrüchen im Asphalt.

Die Strecke verläuft teilweise auch auf befahrenen öffentlichen Straßen. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung ist deshalb von allen Teilnehmern einzuhalten.

Der MauerwegMarsch findet im Rahmen der 100MeilenBerlin – Der Mauerweglauf statt. Beim MauerwegMarsch 2024 gilt es, etwas mehr als das letzte Drittel der offiziellen 100Meilen-Strecke zu bewältigen.

Streckenlänge:

56 Kilometer – Vermessung mit GPS durch den Veranstalter

Streckenmarkierung:

Die Strecke wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern und Flatterbändern sowie reflektierende Pfeile in der Nacht markiert.

Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen oder sonstigen ungünstigen Wetterverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein.

Darüber hinaus wird vom Veranstalter die GPS-Datei der Strecke zur Verfügung gestellt, die von der Webseite www.100meilen.de heruntergeladen werden kann (ca. einem Monat vor dem Lauf, kurzfristige Änderungen aufgrund von Baustellen sind möglich). Eine Mitnahme eines GPS-Geräts für die Orientierung wird empfohlen. Eine (mutwillige) Entfernung der Markierung durch Dritte kann vom Veranstalter nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbar nach Ablauf der Schließzeiten wird die Streckenmarkierung von den Schlussläufern abschnittsweise abgebaut. Sie Strecke ist somit nach Ablauf der Schließzeiten nicht mehr markiert.

Start/Ziel:

Start für alle Teilnehmer ist auf dem Marktplatz in Teltow (Marktplatz 1-3 in 14513 in Teltow). Parkplätze stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Wir empfehlen deshalb die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahnhof Teltow Stadt ist fußläufig erreichbar).

Ziel ist für alle Teilnehmer im Erika-Heß-Stadion (Müllerstraße 185 in 13353 Berlin). Parkplätze stehen auf dem Stadiongelände nicht zur Verfügung. Wir empfehlen deshalb die Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Startnummer gilt für Fahrten vom Marsch bzw. im Falle eines Ausstiegs aus dem Wettbewerb als Fahrausweis.

Startzeiten/Zielschluss:

Start: 17. August 2024, 20:00 bis 24:00Uhr (alle 30 Minuten)
Zielschluss: 18. August 2024, 12:00 Uhr
Das Zeitlimit beträgt maximal 16 Stunden.

Verpflegung:

Verpflegungspunkte (VP) gibt es alle 5 bis 9 Kilometer. Insgesamt werden 8 Verpflegungspunkte eingerichtet. Dort wird eine Vielzahl – meist veganer – Lebensmittel und Getränke angeboten.

Die Veranstaltungsleitung ist bemüht, das Angebot abwechslungsreich zu gestalten.

Alle an den Verpflegungspunkten anfallenden Abfälle sind dort zu entsorgen.

Zeitnahme:

Die Zeitnahme erfolgt mittels spezieller Transponder der Firma race result germany.

Schließzeiten der Verpflegungspunkte:

Die Verpflegungspunkte müssen vor der jeweiligen Schließzeit passiert werden.

Verpflegungspunkt Km Schließzeit
VP 19 – Osdorfer Straße 6,5 02:00 Uhr
VP 20 – Ninas Eltern 12,6 03:15 Uhr
VP 21 – Buckow 21,1 04:50 Uhr
VP 22 – Rudow 28,2 06:15 Uhr
VP 23 – Johannisthaler Chaussee 34,1 07:30 Uhr
VP 24 – Dammweg 39,7 08:30 Uhr
VP 25 – East Side Gallery 45,4 09:45 Uhr
VP 26 – Checkpoint Charlie 50,2 10:45 Uhr
Ziel – Erika-Hess-Stadion 55,9 12:00 Uhr

Pflichtausrüstung

Während des Marsches muss jede*r Teilnehmer*in ein funktionstüchtiges, eingeschaltetes Handy dabeihaben. Die Rufnummer ist bei der Online-Anmeldung zu hinterlegen. Ein Wechsel der Handynummer ist spätestens bei der Abholung der Startunterlagen (17. August 2024) mitzuteilen.

Aus Gründen des Umweltschutzes sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, einen eigenen (Falt-)Becher mitzuführen.

Für Teilnehmer*innen ist bei Dunkelheit, in jedem Fall aber in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr, das Tragen einer Lampe und einer reflektierenden Warnweste oder eines reflektierenden Schultergurtes Pflicht; ebenso das Mitführen einer Rettungsdecke (Goldfolie). Das Mitführen einer Reservelampe sowie Ersatzbatterien wird empfohlen.

Es muss mindestens 0,5 Liter Getränk mit sich zu geführt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, die Pflichtausrüstung während des Rennens zu kontrollieren.

Regelverstöße:

Regelverstöße werden nach Ermessen der Rennleitung mit Zeitstrafen, Verwarnungen oder Disqualifikation geahndet. Regelverstöße sind z.B. unsportliches Verhalten, Abkürzen, Fahrzeugbenutzung, Veränderung der Startnummer, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Wegwerfen von Müll oder das Beleidigen von Volunteers bzw. Rennleitung. Das Tragen von Kopfhörern nach VP 20 (Ninas Eltern) kann zur Disqualifikation führen.

Ein Nicht-Mitführen der Pflichtausrüstung führt in jedem Fall zu einer Disqualifikation.

Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt und wird als Regelverstoß geahndet.

Höhere Gewalt /Covid 19:

Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen einer pandemischen Lage / Covid 19 abgesagt werden muss, erfolgt eine Übertragung der Startplätze ins kommende Jahr oder aber nach Wahl des Teilnehmers eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr abzgl. eines Anteils von 30 % für geleistete Aufwendungen des Veranstalters. 

Sollte der Marsch aus Gründen höherer Gewalt zwar gestartet, aber dann im Verlauf abgebrochen oder verkürzt werden müssen, erfolgt keine Rückzahlung von Nenngeldern. 

Haftungsausschluss:

Jede*r Teilnehmer*in des MauerwegMarsches 2024 erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines Angestellten, Arbeitnehmers, Vertreters, Organs oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters nach dem vorstehenden Abschnitt eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter.

Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.

Für Fundgegenstände, die nach Abschluss der Veranstaltung nicht abgeholt sind, besteht kein Anspruch auf Nachsendung. Diese werden 14 Tage nach der Veranstaltung entsorgt.

Foto- und Videoaufnahmen:

Während der Veranstaltung dürfen Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmern erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen von der veranstaltenden Langstreckenlauf-Gemeinschaft Mauerweg Berlin e.V. (LG Mauerweg Berlin) für redaktionelle und werbliche Zwecke unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer hierzu sein Einverständnis.

Anmeldung

Anmeldebeginn:

Donnerstag, 9. November 2023 um 18:57 Uhr MEZ

Exkurs zum 9. November 1989: DDR-Pressekonferenz über neue Reiseregelung
18:00 Uhr: Beginn der Konferenz mit 150 Journalisten
bis 18:40 Uhr: Referat von Günter Schabowski über die Reiseerleichterungen
18:53 Uhr: Der Journalist Riccardo Ehrman wird endlich seine Frage an Schabowski los: „War der Reisegesetzentwurf vor ein paar Tagen nicht ein Fehler?“ Schabowski stottert herum, die Journalisten horchen erst auf, als er sagt: „…haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergänge der DDR auszureisen.“ Erst dann liest er den Entwurf vor, den Krenz ihm gegeben hat, und verkündet die Reisefreiheit. Der „Bild“-Reporter Peter Brinkmann fragt nach, wann die Regelung in Kraft treten soll. Schabowski: „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“
18:57 Uhr: Ost-Berlin am Grenzübergang Bornholmer Straße: Stasi-Oberstleutnant Harald Jäger verfolgt die Pressekonferenz in der Kantine: „Das ist doch geistiger Dünnschiss“, sagt Jäger. Wenige Minuten später stehen die ersten DDR-Bürger am Grenzübergang.

Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite unseres Partners race result germany.

Link zur Anmeldung

Anmeldeschluss:

Die Anmeldung schließt am Mittwoch, 31. Juli 2024 um 24:00 Uhr.

Nenngelder:

 

Bis 30.11.2023 Bis 31.12.2023 Bis 31.03.2024 Bis 31.07.2024
50,00 € 55,00 € 60,00 € 65,00 €

Das Nenngeld beinhaltet die Kosten für die gesamte Rennorganisation (bspw. Vorbereitung der Veranstaltung, Genehmigungen, Zeitnahme, Sanitätsdienst, Streckenmarkierung), Verpflegung während des Marsches, Zielsuppe im Erika-Hess-Eisstadion, Medaille und Urkunde zum Download.

Zahlungsfrist:

Das Nenngeld ist sofort fällig und ist über Paypal bzw. mit Kreditkarte über Paypal (ohne eigenes Paypal-Konto) zu bezahlen.

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein bereits gezahltes Nenngeld wird umgehend zurückerstattet.

Rücktritt von der Startliste:

Wir bitten um Verständnis, dass wir durch den logistischen und organisatorisch hohen Aufwand der Veranstaltung kein Nenngeld erstatten können. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Startplatzrücktrittsversicherung.

Eine Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr ist NICHT möglich!

Übertragung des Startplatzes:

Kann ein*e Teilnehmer*in seinen Startplatz – egal aus welchen Gründen – nicht wahrnehmen, kann er seinen Startplatz vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 auf eine andere Person übertragen. Das Anmeldeteam ist darüber per E-Mail (info@100meilen.de) zu informieren. Gleichzeitig wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig.

Auf Facebook bieten wir eine Startplatzbörse an.

Eine Übertragung des Startplatzes auf das Folgejahr ist NICHT möglich!

Nachmeldungen:

Nachmeldungen sind am 17. August 2024 bei der Startnummernausgabe von 18:00 bis 23:00 Uhr für 75 € möglich. Die Bezahlung hat in bar zu erfolgen.

 

(Änderungen vorbehalten)


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